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1.
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Allgemeines
VILALAIA repräsentiert den Hauseigentümer
und schließt in dessen Auftrag den Mietvertrag
für das Ferienobjekt ab. Eventuelle im
Zusammenhang mit der Vermietung stehende
Rechtsgeschäfte werden über VILALAIA abgewickelt.
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2.
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Anmeldung / Buchung
VILALAIA macht Ihnen ein Angebot, auf
der Grundlage der für diesen Tag geltenden
Angaben auf der Internetseite. Das Angebot
wird verbindlich, sobald Ihre schriftlichliche
Bestätigung bei uns eingegangen ist (E-mail
oder Fax). Persönliche Absprachen, die
die Punkte des Angebots verändern, benötigen
die schriftliche Bestätigung von VILALAIA.
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3.
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Zahlung
Die Anzahlung in Höhe von 30% für das
gemietete Ferienobjekt ist innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, die
Restzahlung ohne weitere Aufforderung
bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt.
Danach erhalten Sie von VILALAIA alle
notwendigen Reiseunterlagen. Bei verspätet
eingehender Zahlung oder Nichtzahlung
behält sich VILALAIA vor, das Ferienobjekt
anderweitig zu vermieten. In dem Falle
veranschlagt VILALAIA eine Rücktrittsgebühr
in Höhe des Betrages entsprechend Ziffer
4. |
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4.
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Rücktritt / Umbuchungen
Bei Aufhebung des Vertrages durch den
Kunden werden folgende Storno-Gebühren
erhoben:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
- ab 29 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
Die Höhe der Rücktrittskosten ergibt sich
aus dem Datum des Posteingang bei VILALAIA.
Buchungs-, Termin- und Reiseantrittsänderungen
müssen schriftlich eingereicht werden
und benötigen eine schriftliche Bestätigung
durch VILALAIA. Umbuchungen sind in der
Regel nicht kostenfrei und werden nach
den oben genannten Tarifen berechnet.
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5.
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Reiserücktrittskostenversicherung
Um eventuelle Rücktrittskosten zu minimieren,
empfiehlt VILALAIA Ihnen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung. Ebenfalls
empfehlenswert ist eine Reisekrankenversicherung,
die Ihnen eine unkomplizierte ärztliche
Behandlung in Portugal gewährleistet und
mit deren Hilfe Sie im Notfall transportkostenfrei
in Ihr Heimatland zurückgebracht werden
können. |
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6.
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Leistungsänderungen
VILALAIA behält sich vor nach Abschluss
des Mietvertrages notwendige Änderungen
an diesem vorzunehmen, soweit diese das
Mietverhältnis nicht erheblich beeinträchtigen.
VILALAIA wird den Kunden im gegebenen
Fall unverzüglich in Kenntnis setzen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
jedoch unberührt, ausser wenn die Änderungen
mit Mängeln behaftet wären.
Wird der Aufenthalt bei Vertragsabschluß
infolge vorhersehbarer höherer Gewalt
oder Streik erheblich beschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner
kündigen. Die Haftung von VILALAIA beschränkt
sich in diesem Fall auf die Rückzahlung
des geleisteten Reisepreises. |
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7.
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Haftung von VILALAIA
VILALAIA haftet für die Bearbeitung der
Mietanmeldung, für Auswahl und Überwachung
der Objekte, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
(wie im Angebot beschrieben) sowie die
ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen.
Des weiteren haftet VILALAIA für die Bereitschaft
(sofern im Angebot nicht anders vermerkt)
von Installationen wie Zentralheizung
/ Pool etc. |
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Die Haftung (nicht Körperschäden)
beschränkt sich auf die Höhe des zweifachen
Mietpreises. Vorraussetzung ist jedoch,
dass der Schaden vom Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Nicht in die Haftung eingeschlossen
sind vorübergehende Störungen in der
Wasser- bzw. Stromversorgung oder Störungen
durch naturbedingte oder andere ortsspezifische
Begebenheiten.
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8.
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Gewährleistung
Sollte eine Leistung durch VILALAIA nicht
oder nur unvollständig erbracht werden,
so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen
Zeit Abhilfe verlangen.
Dabei ist VILALAIA berechtigt, durch eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen, die jedoch im Falle
eines unverhältnismäßig großen Aufwandes
verweigert werden kann.
Wurden von VILALAIA angegebene Leistungen
nicht, oder nur teils erbracht, kann der
Kunde nach Abschluss seines Aufenthaltes
Reisepreisminderung beantragen. Vorraussetzung
dafür ist jedoch, dass er die Reklamation
noch innerhalb des Urlaubs und vor Ort
bei VILALAIA angebracht hat. |
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9.
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Verpflichtungen des
Mieters
Die Unterkünfte dürfen nur von sovielen
Personen bewohnt werden, wie vertraglich
ausgemacht.
Der Kunde ist verpflichtet, bei evt. auftretenden
(techn.) Störungen, alles zu ihrer Behebung
zu tun, den Schaden durch sein Verhalten
gering zu halten und diesen sofort an
VILALAIA zu melden.
Eventuelle Rückerstattungsansprüche nach
Urlaubsende können nur berücksichtigt
werden, wenn der Kunde sich während seines
Aufenthaltes telefonisch bei VILALAIA
gemeldet und die Möglichkeit, die Mängel
zu beheben gegeben hat. Eventuelle Ansprüche
können nur innerhalb eines Monats nach
Rückkehr gegenüber VILALAIA geltend gemacht
werden. Es gilt eine Verjährungsfrist
von einem Jahr.
Der Kunde ist verpflichtet das von ihm
für die Dauer seines Aufenthaltes gemietete
Ferienobjekt sauber, dh besen- und schrankrein
zu verlassen und das Inventar pfleglich
zu behandeln. Für die von ihm, seinen
Angehörigen und Besuchern verursachten
Schäden haftet der Kunde mit seinem Leben.
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10.
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Haustiere
Haustiere dürfen nur unter vorheriger
Absprache mit VILALAIA mitgebracht werden,
wobei der Mieter für alle vom Tier verursachten
Schäden haftet. Es wird eine Kaution in
Höhe von 200 Euro pro Tier bei Bertragsabschluss
fällig, die unverzüglich zurückgezahlt
wird, sofern kein Schaden aufgetreten
ist. |
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11.
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Anreise / Abreise
Das gemietete Ferienobjekt kann am Anreisetag
ab 14.00 Uhr bezogen werden und muss am
Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr
geräumt sein. Falls sich Ihre Abreise
durch eine Flugverspätung verschieben
sollte und ein längeres Verlbeiben im
Mietobjekt wünschenswert wäre, sprechen
Sie dieses bitte rechtzeitig mit VILALAIA
ab. |
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12.
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Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
den oben genannten Vertrag betreffend
ist Lagos, Portugal. Die Änderung einzelner
Vertragspunkte hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Der
Kunde kann VILALAIA nur an dessen Sitz
verklagen. |
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März 2006 |
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