1. Allgemeines

VILALAIA arbeitet im Auftrag des Hauseigentümers und schließt in dessen Auftrag den Mietvertrag für das Ferienobjekt ab. VILALAIA ist berechtigt die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

2. Anmeldung / Buchung

VILALAIA macht Ihnen ein Angebot, auf der Grundlage der für diesen Tag geltenden Angaben auf der Internetseite. Das Angebot wird verbindlich, sobald Ihre schriftlichliche Bestätigung bei uns eingegangen ist (per Brief, E-mail oder Fax). Persönliche Absprachen, die die Punkte des Angebots verändern, benötigen die schriftliche Bestätigung von VILALAIA.

3. Zahlung

Die Anzahlung in Höhe von 30% für das gemietete Ferienobjekt ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, die Restzahlung ohne weitere Aufforderung bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt. Danach erhalten Sie von VILALAIA alle notwendigen Reiseunterlagen. Bei verspätet eingehender Zahlung oder Nichtzahlung behält sich VILALAIA vor, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten. In dem Falle veranschlagt VILALAIA ein Rücktrittsgebühr in Höhe des Betrages entsprechend Punkt 4.

4. Rücktritt

Bei Aufhebung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
  • ab 60 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • 29 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
  • No show 100% des Mietpreises

Die Höhe der Rücktrittskosten ergibt sich aus den Datum des Posteingang bei VILALAIA. Buchungs-, Termin- und Reiseantrittsänderungen müssen schriftlich eingereicht werden und benötigen eine schriftliche Bestätigung durch VILALAIA. Umbuchungen sind in der Regel nicht kostenfrei und können mit 30,00 EUR Bearbeitungsgebühr berechnet werden. Ist eine Umbuchung nicht mehr möglich, muss der Vertrag storniert werden und o.g. Rücktrittskosten werden bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.

5. Reiserücktritts-kostenversicherung

Um eventuelle Rücktrittskosten zu minimieren, empfiehlt VILALAIA Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Reisekrankenversicherung, die Ihnen eine unkomplizierte ärztliche Behandlung in Portugal gewährleistet und mit deren Hilfe Sie im Notfall transportkostenfrei in Ihr Heimatland zurückgebracht werden können.

6. Leistungsänderungen

VILALAIA behält sich vor nach Abschluss des Mietvertrages notwendige Änderungen an diesem vorzunehmen, soweit diese das Mietverhältnis nicht erheblich beeinträchtigen. VILALAIA wird den Kunden im gegebenen Fall unverzüglich in Kenntnis setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch unberührt, ausser wenn die Änderungen mit Mängeln behaftet wären.

Wird der Aufenthalt bei Vertragsabschluß infolge unvorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner kündigen. Die Haftung von VILALAIA beschränkt sich in diesem Fall auf die Rückzahlung des geleisteten Mietpreises.

7. Haftung von VILALAIA

VILALAIA haftet für die Bearbeitung der Mietanmeldung, für Auswahl und Überwachung der Objekte, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (wie im Angebot beschrieben) sowie die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen.

Des weiteren haftet VILALAIA für die Bereitschaft (sofern im Angebot nicht anders vermerkt) von Installationen wie Zentralheizung/Pool etc.

VILALAIA vermittelt Ihre Buchung an den Vermieter / Hauseigentümer des Ferienobjektes und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl der Ferienobjekte, die Richtigkeit der Leistungsbeschriebungen gemäß Angebot sowie für die ordnungsgemäße vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Haftung (nicht Körperschäden) beschränkt sich auf die maximale Höhe des Mietpreises. Vorraussetzung ist jedoch, dass der Schaden vom Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Nicht in die Haftung eingeschlossen sind vorübergehende Störungen in der Wasser- bzw. Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder andere ortsspezifische Begebenheiten.

8. Gewährleistung

Sollte eine Leistung durch VILALAIA nicht oder nur unvollständig erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen.

Dabei ist VILALAIA berechtigt, durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, die jedoch im Falle eines unverhältnismäßig großen Aufwandes verweigert werden kann.

Wurden von VILALAIA angegebene Leistungen nicht, oder nur teils erbracht, kann der Kunde nach Abschluss seines Aufenthaltes Reisepreisminderung beantragen. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass er die Reklamation noch innerhalb des Urlaubs und vor Ort bei VILALAIA angebracht hat.

9. Verpflichtungen des Mieters

Die Unterkünfte dürfen nur von sovielen Personen bewohnt werden, wie vertraglich vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, bei evt. auftretenden (techn.) Störungen, alles zu ihrer Behebung zu tun, den Schaden durch sein Verhalten gering zu halten und diesen sofort an VILALAIA zu melden.

Eventuelle Rückerstattungsansprüche nach Urlaubsende können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde sich während seines Aufenthaltes telefonisch oder persönlich bei VILALAIA gemeldet und die Möglichkeit, die Mängel zu beheben gegeben hat. Eventuelle Ansprüche können nur innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber VILALAIA geltend gemacht werden. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Der Kunde ist verpflichtet das von ihm für die Dauer seines Aufenthaltes gemietete Ferienobjekt sauber, d.h. besen- und schrankrein zu verlassen und das Inventar pfleglich zu behandeln. Für die von ihm, seinen Angehörigen und Besuchern verursachten Schäden haftet der Kunde für den verursachten Schaden.

10. Haustiere

Haustiere dürfen nur unter vorheriger Absprache mit VILALAIA mitgebracht werden, wobei der Mieter für alle vom Tier verursachten Schäden haftet. Es wird eine Kaution in Höhe von 300 Euro pro Tier bei Vertragsabschluss fällig, die unverzüglich zurückgezahlt wird, sofern kein Schaden aufgetreten ist.

11. Anreise / Abreise

Das gemietete Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden und muss am Tag der Abreise bis spätestens 10.30 Uhr geräumt sein. Falls sich Ihre Abreise durch eine Flugverspätung verschieben sollte und ein längeres Verbleiben im Mietobjekt wünschenswert wäre, sprechen Sie dieses bitte rechtzeitig mit VILALAIA ab.

Im Laufe der Monate Juli und August ist der Anreisetag am Samstag mit Check-in ab 16:00 Uhr und Check-out bis 10:00 Uhr

12. Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten den oben genannten Vertrag betreffend ist Lagos, Portugal. Die Änderung einzelner Vertragspunkte hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Oktober 2011